Ja, auch Beamte sind kriminell

Wie wir alle wissen, schlägt die Exekutive nur da zu, wo sie es sich auch traut und das Risiko des Widerstandes mit Gewalt am geringsten ist. Als da wären:

Jugendliche Rollerfahrer, die sich an §1 der StVO halten, Raubkopierer oder, wie aktuell in der Presse, Steuersünder.

gemeint ist die CD

Leute, die es im Leben zu was gebracht haben und ein paar Öcken auf die hohe Kante gelegt haben, werden wie schwerstkriminelle behandelt und gegen sie wird mit Razzien vorgegangen wie gegen File-Sharer von Kinderpornos. Und das auch noch auf dreisteste Art und Weise:

Der Bundesnachrichtendienst kauft sich für 4,2 Millionen Euro eine einzige CD und verursacht dadurch eine Welle von Selbstanzeigen der Steuerhinterzieher. Man munkelt von über 1.000 Leuten, gegen die ermittelt (werden) wird. Diese CD enthält auf illegalem Wege geklaute Namen von potenziellen Steuerhinterziehern, mit denen der BND 3,4 Milliarden Euro aus Liechtenstein nach Hause holen will.

Große Debatten und Dispute gibt es darüber, ob diese Methode rechtens und gerechtfertigt sei. Für mich ist eins klar: Wer Zweifel daran hat, dass das eine verbrecherische Ermittlungsmethode ist, kann sie nicht mehr alle haben, denn dadurch wurden mehrere Gesetze gebrochen. Um ein paar zu nennen:

Bankgeheimnis: Verschwiegenheitspflicht und Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten (wie zum Beispiel staatlichen Institutionen) über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden.

Hehlerei: Sich eine Sache beschaffen, die ein anderer [...] durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem Dritten verschaffen, um sich oder einen Dritten zu bereichern.
Diese beiden Delikte liegen ganz offensichtlich vor und deswegen sind die Handlungen des BNDs, genauer Herrn Schäubles als Innenminister, aufs schärfste zu verurteilen. Ein Rücktritt bleibt abzuwarten und zu ersehnen.

Weiterhin gibt es noch etwas durchaus interessantes:

Steuergeheimnis (§30 Abgabenordnung): Hindert die Finanzbehörden daran, Erkenntnisse, die sie im Besteuerungsverfahren gewinnen, an Dritte weiterzugeben. Präziser: Es ist die Verpflichtung der Amtsträger zur Wahrung der Verschwiegenheit über im Besteuerungsverfahren bekanntgewordene Sachverhalte.

Und genau das wurde nicht getan. Wieso stand das ZDF am Morgen des 14. Februar 2008 bereits um 5:00 Uhr vor dem Haus von Klaus Zumwinkel, obwohl die Beamten erst um 7:00 Uhr eintrafen?

Hätte man sich an das Steuergeheimnis gehalten, wüsste heute noch kein einziger nicht-Involvierter von der Steueraffäre in Deutschland.

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